ALGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN

ALGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN DER FIRMA VAN STRAATEN B.V.


Artikel 1 DEFINITIONEN

1.1 In diesen Allgemeinen Bedingungen wird Folgendes verstanden:

Allgemeine Bedingungen: die nachstehenden Bestimmungen;
Van Straaten:Van Straaten B.V., satzungsgemäß in Boesingheliede ansässig und mit Geschäftssitz in (2143 CE) Boesingheliede, Schipholweg 939, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 24183377;
Vertragspartner: die natürliche oder juristische Person, die mit Van Straaten einen Vertrag abschließt bzw. abschließen beabsichtigt;

Andere Partei: die natürliche oder juristische Person, mit der Van Straaten einen Vertrag abschließt oder beabsichtigt, einen Vertrag abzuschließen;

Dienstleistungen: alle von Van Straaten im Rahmen des Vertrags für die andere Partei erbrachten Tätigkeiten;

Waren: alle von Van Straaten gemäß dem Vertrag an die andere Partei gelieferten Waren;

Angebot: jedes schriftliche Angebot von Van Straaten an die andere Partei zum Abschluss eines Vertrags;

Vertrag: jeder zwischen Van Straaten und der anderen Partei geschlossene Vertrag, einschließlich aller Änderungen oder Ergänzungen, für die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen durch Van Straaten an die andere Partei.

Artikel 2 GELTUNGSBEREICH

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von und Verträge mit Van Straaten. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Waren und/oder Dienstleistungen, die Van Straaten ganz oder teilweise durch einen Dritten geliefert und/oder erbracht hat. Diese Bedingungen gelten auch für weitere oder nachfolgende Vereinbarungen zwischen Van Straaten und der anderen Partei. Die andere Partei gilt als einverstanden damit.

2.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden. In diesem Fall haben die ausdrücklich vereinbarten Abweichungen Vorrang. Die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Partei wird ausdrücklich abgelehnt.

2.3 Sollte Van Straaten von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem oder mehreren Verträgen mit der anderen Partei abweichen, so gilt diese Abweichung nicht für vorherige oder zukünftige Verträge zwischen Van Straaten und der anderen Partei.

2.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig oder anfechtbar sein, bleiben alle anderen Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam, und die Parteien werden eine neue Bestimmung vereinbaren, die die Zweck und den Umfang der ursprünglichen ungültigen oder anfechtbaren Bestimmung berücksichtigt und ersetzt.

Artikel 3 ANGEBOTE UND VERTRAGSSCHLUSS

3.1 Alle von Van Straaten gemachten Angebote sind unverbindlich und gelten für den von Van Straaten angegebenen Zeitraum. Sofern Van Straaten keinen Zeitraum in seinem Angebot angibt, erlischt das Angebot automatisch nach 30 Tagen. Alle Angebote können von Van Straaten jederzeit widerrufen werden, auch wenn das Angebot eine Frist für die Annahme enthält.

3.2 Angebote basieren auf den vom anderen Vertragspartner bereitgestellten Angaben. Der andere Vertragspartner garantiert, dass er die richtigen und relevanten Angaben gemacht hat.

3.3 Alle zum Angebot gehörenden Dokumente wie Broschüren, technische Beschreibungen, Details, Bilder, Farben usw. wurden sorgfältig erstellt, sind jedoch unverbindlich. Sie dienen nur zur Beschreibung für den anderen Vertragspartner und binden Van Straaten in keiner Weise. Darüber hinaus sind die genannten Materialien Eigentum von Van Straaten (geistiges Eigentum) und bleiben dies auch.

3.4 Van Straaten kann nicht an sein Angebot gebunden werden, wenn der andere Vertragspartner vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass das Angebot oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Druckfehler enthält.

3.5 Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn Van Straaten sein Angebot vom anderen Vertragspartner mit dessen Unterschrift zurück erhält. Wenn das Angebot von Van Straaten per E-Mail erstellt wurde, wird der Vertrag wirksam, nachdem der andere Vertragspartner das Angebot per E-Mail akzeptiert hat.

3.6 Wenn der andere Vertragspartner ein Angebot annimmt, ist Van Straaten dennoch berechtigt, sein Angebot innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Annahme mündlich oder schriftlich zu widerrufen, in diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen den Parteien zustande.

3.7 Wenn die Annahme des Angebots Vorbehalte und/oder Änderungen enthält, die vom anderen Vertragspartner hinzugefügt wurden, wird der Vertrag - entgegen der vorhergehenden Bestimmungen - nur wirksam, wenn Van Straaten diese Vorbehalte und/oder Änderungen schriftlich genehmigt.

Artikel 4 PREISE

4.1 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die in einem Angebot oder Vertrag aufgeführten Preise in Euro, zuzüglich Mehrwertsteuer und zuzüglich sonstiger staatlicher Abgaben sowie zuzüglich aller aus dem Vertrag entstehenden Kosten. Diese Abgaben und Kosten können von Van Straaten gesondert in Rechnung gestellt werden.

4.2 Der Preis für die zu liefernden Waren umfasst ausdrücklich nicht die Kosten für Filme und Lithografien. Diese Kosten werden dem anderen Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die für die Durchführung eines Vertrags mit dem anderen Vertragspartner erstellten Filme und Lithografien bleiben Eigentum von Van Straaten.

4.3 Die in einem Angebot oder Vertrag aufgeführten Preise für zu liefernde Waren von Van Straaten basieren auf Lieferung ab Lager Schiphol 939 in Boesingheliede. In der Praxis bedeutet dies: zuzüglich Kosten in Verbindung mit dem Transport von Van Straatens Lager zur Adresse des anderen Vertragspartners.
3.8 Wenn der andere Vertragspartner bei Van Straaten eine Bestellung aufgibt, mündlich oder schriftlich, ohne dass dieser Bestellung ein schriftliches Angebot von Van Straaten vorausgegangen ist, kommt der Vertrag nur zustande, wenn Van Straaten die Bestellung schriftlich bestätigt oder wenn Van Straaten mit der Ausführung der Bestellung beginnt.

4.4 Die Preise für die zu liefernden Waren und Dienstleistungen werden von Van Straaten auf der Grundlage von Kostenfaktoren berechnet, einschließlich des Einkaufspreises für Rohstoffe und Löhne. Sollten sich nach Abschluss des Vertrags ein oder mehrere Kostenfaktoren ändern und diese Änderung direkte Auswirkungen auf den Preis der zu liefernden Waren und Dienstleistungen haben, ist Van Straaten berechtigt, die Preise für nicht gelieferte Waren und Dienstleistungen entsprechend anzupassen. Sollten die geänderten Preise mehr als 10% von den ursprünglich vereinbarten Preisen abweichen, ist der andere Vertragspartner berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Im Falle einer Kündigung des Vertrags durch den anderen Vertragspartner haftet Van Straaten niemals für Schäden oder Kostenrückerstattung an den anderen Vertragspartner.

4.5 Bei der Erstellung von Angeboten geht Van Straaten davon aus, dass es seine Tätigkeiten unter normalen und üblichen Umständen durchführen kann. Sollten besondere Umstände auftreten, die dazu führen, dass Van Straaten nachträgliche Kosten entstehen, wird Van Straaten den anderen Vertragspartner benachrichtigen und berechtigt sein, diese nachträglichen Kosten dem anderen Vertragspartner in Rechnung zu stellen.

4.6 Sollte Van Straaten im Auftrag des anderen Vertragspartners in irgendeiner Funktion Tätigkeiten ausführen, die nicht schriftlich in einem Vertrag zwischen beiden Parteien festgehalten wurden, oder sollten durch das Handeln des anderen Vertragspartners Kosten entstehen, werden diese Tätigkeiten/Kosten als zusätzliche Arbeiten betrachtet und entsprechend in Rechnung gestellt. Der andere Vertragspartner ist verpflichtet, für die zusätzlichen Arbeiten zu bezahlen.

Artikel 5 BEREITSTELLUNG VON ANGABEN UND DATEIEN

5.1 Der andere Vertragspartner ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Angaben, Gegenstände und Dateien, die der andere Vertragspartner vor dem Beginn des Vertrags und spätestens zu diesem Zeitpunkt für erforderlich hält, an Van Straaten zur Verfügung zu stellen und zwar im vom Van Straaten geforderten Format. Dateien sollten immer gemäß den von Van Straaten festgelegten Lieferanforderungen bereitgestellt werden.

5.2 Der andere Vertragspartner garantiert, dass die von ihm bereitgestellten Angaben, Gegenstände und Dateien korrekt und vollständig sind.

5.3 Van Straaten ist berechtigt, seine Leistungen gemäß dem Vertrag auszusetzen, bis der andere Vertragspartner die in Artikel 5.1 genannten Informationen und Gegenstände gemäß den entsprechenden Bedingungen bereitgestellt hat, und kann dem anderen Vertragspartner die Kosten für Verzögerungen und/oder die unsachgemäße Bereitstellung von Informationen in Rechnung stellen. Der andere Vertragspartner ist verpflichtet, Van Straaten für Schäden aus Verzögerungen zu entschädigen.

5.4 Van Straaten wird die bereitgestellten Angaben, Gegenstände und Dateien sorgfältig während des Vertrags aufbewahren.

5.5 Das Risiko von Schäden an oder Verlusten von den vom anderen Vertragspartner bereitgestellten Angaben, Gegenständen und Dateien liegt ausdrücklich beim anderen Vertragspartner, mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Van Straaten. Der andere Vertragspartner sollte daher Kopien von allem, was er an Van Straaten weitergibt, anfertigen und aufbewahren und die von ihm bereitgestellten Gegenstände versichern. Der andere Vertragspartner stellt Van Straaten von Ansprüchen Dritter in Bezug auf Schäden an oder Verluste von den vom anderen Vertragspartner bereitgestellten Angaben, Gegenständen und Dateien frei.

5.6 Nur wenn der andere Vertragspartner dies rechtzeitig beantragt und soweit dies möglich ist, wird Van Straaten die bereitgestellten Angaben, Gegenstände und Dateien dem anderen Vertragspartner zurückgeben. Falls kein entsprechender Antrag vom anderen Vertragspartner gestellt wird, wird Van Straaten die bereitgestellten Angaben, Gegenstände und Dateien nach Abschluss des Vertrags vernichten.

Artikel 6 DURCHFÜHRUNG DES VERTRAGS UND LIEFERUNG

6.1 Nach der Wirksamkeit des Vertrags und dem Erhalt aller relevanten Informationen, Gegenstände und Dateien durch Van Straaten wird Van Straaten mit der Durchführung oder Lieferung der im Vertrag enthaltenen Dienstleistungen und/oder Waren beginnen.

6.2 Alle festgelegten und/oder vereinbarten Lieferzeiträume basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Van Straaten bekannten Details und Umständen. Diese stellen niemals endgültige Fristen dar, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes schriftlich. Van Straaten wird sich nach Möglichkeit bemühen, die Lieferzeiträume einzuhalten, aber alleinige Überschreitungen der Lieferzeit stellen keine Vertragsverletzung dar. Verzögerungen im vereinbarten Zeitraum berechtigen den anderen Vertragspartner niemals zur Kündigung oder Beendigung des Vertrags, noch zu Schadensersatz oder Kostenerstattung.

6.3 Van Straaten liefert die fertigen Waren immer an seine Lageradresse. Alle Risiken in Bezug auf von Van Straaten zu liefernde Waren gehen zum Zeitpunkt der Lieferung durch Van Straaten dort auf den anderen Vertragspartner über.

6.4 Falls der andere Vertragspartner wünscht, dass Van Straaten den Transport der Waren von seinem Lager zu einer vom anderen Vertragspartner angegebenen Adresse übernimmt und Van Straaten dem zustimmt, bedeutet dies nicht, dass die Lieferung später oder an einen anderen Ort erfolgt als in Artikel 6.3 angegeben. Jede Vereinbarung in Bezug auf diesen Transport stellt eine zusätzliche Vereinbarung dar, und alle Kosten und Risiken des Transports gehen vollständig zu Lasten des anderen Vertragspartners.

6.5 Der andere Vertragspartner muss die Ware unverzüglich bei Lieferung (dem Datum, an dem diese fertiggestellt ist) übernehmen. Van Straaten informiert den anderen Vertragspartner, wenn die Produktion der Waren abgeschlossen ist. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung ist Van Straaten berechtigt, die gelieferten Waren in Rechnung zu stellen.

6.6 Van Straaten ist berechtigt, in Teilen zu liefern (Teillieferungen) und diese Lieferungen separat in Rechnung zu stellen. Der andere Vertragspartner ist verpflichtet, diese Teilrechnungen gemäß Artikel 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bezahlen.

6.7 Falls der andere Vertragspartner die bestellten Waren nicht übernehmen möchte, kann Van Straaten:

a. die Waren durch eine schriftliche Benachrichtigung per E-Mail liefern, wobei die E-Mail als Lieferschein der Lieferung gilt und Van Straaten ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung berechtigt ist, die Waren selbst oder bei einem Dritten zu lagern, dies auf Kosten und Gefahr des anderen Vertragspartners, einschließlich des Risikos des Qualitätsverlusts; oder

b. den Vertrag ganz oder teilweise kündigen und die Waren an einen Dritten oder Dritte verkaufen

6.8 Der andere Vertragspartner ist verpflichtet, alles zu tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um eine rechtzeitige Lieferung durch Van Straaten zu ermöglichen. Wenn der andere Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist Van Straaten berechtigt, seine Lieferverpflichtung auszusetzen.

ARTIKEL 7 BEWEISE

7.1 Sollte Van Straaten dem anderen Vertragspartner vor der endgültigen Lieferung des Auftrags Beweise zur Verfügung stellen, muss der andere Vertragspartner diese Beweise sorgfältig und umgehend auf Fehler und Mängel überprüfen und Van Straaten unverzüglich mitteilen, ob er die Beweise genehmigt oder nicht. Der andere Vertragspartner darf seine Zustimmung nicht unangemessen verweigern.

7.2 Sollte Van Straaten innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Beweise gemäß Artikel 7.1 keine Mitteilung erhalten, gelten die Beweise als genehmigt.

Artikel 8 INSTALLATION

8.1 Falls die Vereinbarung auch die Platzierung oder Installation der gelieferten Waren beinhaltet, gelten die Bestimmungen von Artikel 8.

8.2 Die andere Partei garantiert, dass erforderliche Genehmigungen eingeholt wurden, dass alle anderen gesetzlichen Vorschriften erfüllt wurden und dass bei der Platzierung oder Befestigung der Waren an anderen Gegenständen sichergestellt ist, dass diese für die Befestigung geeignet sind.

8.3 Die andere Partei garantiert, dass der Bereich, die Einrichtungen, die Ausstattung, die Ausrüstung und Werkzeuge sowie alle anderen Gegenstände, die mit der Montage der gelieferten Waren zusammenhängen, sich in gutem Zustand befinden und für die vereinbarte Installation geeignet sind.

8.4 Vor der Installation muss die andere Partei überprüfen, ob die Anforderungen der vorherigen Artikel erfüllt sind.

8.5 Die andere Partei trägt die volle Verantwortung für alle finanziellen Konsequenzen eines Versagens und stellt Van Straaten von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

Artikel 9 ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS

9.1 Sollte sich aus der Durchführung des Vertrags ergeben, dass eine Änderung oder Ergänzung des Vertrags erforderlich ist, um eine ordnungsgemäße Durchführung zu gewährleisten, sind die Parteien verpflichtet, rechtzeitig miteinander zu konsultieren und den Vertrag zu ändern.

9.2 Sollten sich Art, Umfang oder Inhalt des Vertrags ändern, kann dies Auswirkungen auf den ursprünglich vereinbarten Preis und Lieferzeitraum haben. In diesem Fall informiert Van Straaten die andere Partei so bald wie möglich über den neuen Preis und den geänderten Zeitraum. Die andere Partei akzeptiert die Möglichkeit einer Änderung und/oder Ergänzung des Vertrags, einschließlich einer Änderung des Preises und des Lieferzeitraums.

9.3 Falls der Vertrag geändert wird, einschließlich etwaiger Ergänzungen, ist Van Straaten berechtigt, die Erfüllung des ursprünglichen Vertrags auszusetzen, bis die andere Partei ihre schriftliche Zustimmung zur Erfüllung des geänderten Vertrags und dessen geändertem Preis, Zeitraum und anderen Bedingungen gibt.

9.4 Sollte eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags eine Änderung des Vertrags erfordern, muss die andere Partei einer solchen Änderung vernünftigerweise zustimmen. Sollte die andere Partei es ablehnen, die Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu genehmigen, ist Van Straaten berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne verpflichtet zu sein, der anderen Partei einen Schadensersatz zu zahlen. Wenn die andere Partei unangemessen die Zustimmung verweigert, ist die andere Partei - unabhängig davon, ob Van Straaten den Vertrag gekündigt hat - verpflichtet, den ursprünglich vereinbarten Preis an Van Straaten zu zahlen.

9.5 Van Straaten kann eine Anfrage zur Änderung des Vertrags ablehnen, wenn dadurch die Tätigkeiten oder die lieferbaren Waren qualitativ und/oder quantitativ beeinflusst werden, ohne dass Van Straaten dadurch in Verzug gerät.

Artikel 10 EIGENTUMSVORBEHALT

10.1 Das Eigentum an den von Van Straaten an die andere Partei gelieferten Waren geht erst nach vollständiger Erfüllung aller Verpflichtungen, die die andere Partei gegenüber Van Straaten gemäß allen Vereinbarungen und allen damit verbundenen Dienstleistungen oder Aktivitäten hat, auf die andere Partei über, jedoch im Rahmen von Artikel 3:92 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Van Straaten verliert sein (Eigentums-)Vorbehalt nicht durch die Verarbeitung oder Anpassung der von Van Straaten erhaltenen Waren durch die andere Partei. In diesem Fall behält die andere Partei diese Gegenstände automatisch im Auftrag von Van Straaten.

10.2 Die andere Partei ist nicht berechtigt, über die Waren, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, ohne die Erlaubnis von Van Straaten zu verfügen (zu verkaufen) oder sie zu belasten und/oder auszuleihen, bis alle Verpflichtungen erfüllt sind, die die andere Partei gegenüber Van Straaten gemäß allen Vereinbarungen zwischen der anderen Partei und Van Straaten sowie im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen oder Aktivitäten hat. Dies gilt auch, wenn die andere Partei als Vermittler handelt.

10.3 Wenn die andere Partei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt oder begründete Befürchtungen bestehen, dass sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist Van Straaten berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gemäß Artikel 1 von der anderen Partei oder von Dritten, die die Produkte für den Kunden halten, zurückzunehmen oder zurücknehmen zu lassen. Die andere Partei ist verpflichtet, hierbei vollständig zusammenzuarbeiten, wobei eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des vollen Betrags, den sie Van Straaten schuldet, für jeden Tag oder halben Tag besteht, an dem die andere Partei sich im Verzug befindet, dies jedoch unbeschadet des Rechts von Van Straaten, die Erfüllung der Verpflichtungen in dem vorherigen Satz zu verlangen und/oder Schadensersatz zu verlangen.

10.4 Für die im Rahmen dieser Bestimmung zurückgenommenen Gegenstände wird der anderen Partei keine Gutschrift gewährt, und die Zahlungsverpflichtung einschließlich Zinsen bleibt bestehen.

10.5 Darüber hinaus liefert Van Straaten alle Waren, die einem nicht offengelegten Pfandrecht unterliegen. Nach Ablauf des Eigentumsvorbehalts werden die so übertragenen Waren mit einem stillen Pfandrecht belastet, das von Van Straaten gehalten wird. Diese Pfandrechte bieten zusätzliche Sicherheit für die Zahlung aller Beträge, die Van Straaten von der anderen Partei in jeder Eigenschaft, sowohl jetzt als auch in Zukunft, fordern kann. Die andere Partei ist verpflichtet, auf Anforderung von Van Straaten unverzüglich eine Pfandrechtvereinbarung zu unterzeichnen und diese Vereinbarung beim Steuer- und Zollamt zu regist
 
Artikel 11 UNTERSUCHUNGSPFLICHT/REKLAMATIONEN

11.1 Die andere Partei ist verpflichtet, die Menge und Qualität der Waren und/oder Dienstleistungen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung zu überprüfen und deren Eignung und Übereinstimmung mit der Vereinbarung zwischen Van Straaten und der anderen Partei festzustellen.

11.2 Sollte die andere Partei einen Mangel in Bezug auf die Menge und/oder Qualität der gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen feststellen, muss sie Van Straaten dies schriftlich unverzüglich nach Feststellung und stets innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Waren und/oder Dienstleistungen mitteilen. Sollte die andere Partei nachweisen können, dass sie den Mangel innerhalb der genannten Frist nicht vernünftigerweise entdecken konnte (versteckter Mangel), muss die andere Partei den Mangel innerhalb von 8 Tagen nach dessen Entdeckung oder innerhalb von 8 Tagen nachdem sie den Mangel vernünftigerweise hätte entdecken können, schriftlich bei Van Straaten melden.

11.3 Die schriftliche Mitteilung gemäß Artikel 11.2 muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten. Zusätzlich dazu muss die andere Partei die Rechnungsnummer und - falls vorhanden - den Lieferschein der Lieferung angeben, damit Van Straaten angemessen auf die Reklamation reagieren kann.

11.4 Sollte die andere Partei ihre Reklamation nicht innerhalb des in Artikel 11.2 genannten Zeitraums einreichen oder sollte die Reklamation nicht den sonstigen Anforderungen von Artikel 11.3 entsprechen, erlöschen alle Rechte der anderen Partei in Bezug auf den festgestellten Mangel oder das festgestellte Versagen automatisch.

11.5 Sollte eine Reklamation als berechtigt erachtet werden, ob durch Van Straaten oder nicht, kann Van Straaten sich dazu entscheiden, (a) den betreffenden Teil der Lieferung zu verbessern/reparieren oder eine Ersatzlieferung an die andere Partei an der Lieferadresse der ursprünglichen Lieferung zu erbringen, daher ab Werk gemäß Artikel 6.3, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, oder (b) der anderen Partei eine Gutschrift für den betreffenden Teil der Lieferung zu erteilen, die dann als storniert gilt.

11.6 Die andere Partei ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Van Straaten berechtigt, die Waren an Van Straaten zurückzusenden. Rücksendungen, denen keine Reklamation mit den relevanten Angaben und schriftliche Genehmigung von Van Straaten vorausgegangen sind, sind nicht gestattet. Falls die andere Partei die Waren entgegen den oben genannten Bestimmungen oder ohne berechtigten Grund zurücksendet, behält Van Straaten alle Waren, die es nicht ablehnt, für die andere Partei, dies auf Kosten und Gefahr der Kunden. Van Straaten behält diese Waren ohne Anerkennung der Gültigkeit des Anspruchs der anderen Partei gemäß einer Garantie.

Artikel 12 ERFÜLLUNG VON VAN STRAATEN/GARANTIEN/VERSAGEN

12.1 Van Straaten erfüllt seine Tätigkeiten nach bestem Wissen und Können und gemäß hohen Standards und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, unter der Voraussetzung, dass Van Straaten von der anderen Partei vor und während der Durchführung der Vereinbarung ordnungsgemäß informiert wird. Van Straaten wird alle Anstrengungen unternehmen, um die Waren in der gleichen Menge und Qualität zu liefern, wie sie von der anderen Partei bestellt wurden.

12.2 Aussagen, die von Van Straaten oder in seinem Auftrag in Bezug auf die Qualität, Zusammensetzung, Anwendungsmöglichkeiten und Eigenschaften im weitesten Sinne des Wortes usw. der gelieferten Waren gemacht werden, gelten nur dann als Garantien, wenn sie von Van Straaten ausdrücklich und schriftlich als Garantien bestätigt wurden (unter Verwendung des Wortes "Garantie"). Die Anwendbarkeit einer Garantie ist ausdrücklich ausgeschlossen für normalen Verschleiß, einschließlich, aber nicht beschränkt auf allmähliche Verfärbungen und Glanzverlust sowie Materialschwund aufgrund von Temperaturschwankungen und jegliche Schäden, die die andere Partei selbst verursacht hat, auf irgendeine Weise.

12.3 Wenn die von Van Straaten gelieferten Waren dem genehmigten Muster entsprechen und/oder wenn die andere Partei die Waren vollständig oder teilweise verwendet, verändert, verarbeitet oder an Dritte geliefert hat, wird die Erfüllung der Vereinbarung durch Van Straaten als angemessen angesehen.

12.4 Geringfügige Abweichungen hinsichtlich Qualität, Farbe, Größe, Gewicht, Veredelung, Design usw., die allgemein akzeptiert werden oder nicht verhindert werden können, sowie normaler Verschleiß der gelieferten Waren stellen niemals einen Grund für ein Versagen von Van Straaten dar.

12.5 Sollten die gelieferten Waren der Vereinbarung entsprechen, sich jedoch als ungeeignet für den beabsichtigten Zweck der anderen Partei erweisen, erfolgt dies auf eigenes Risiko der anderen Partei. Dies stellt kein Versagen von Van Straaten dar.

Artikel 13 HÖHERE GEWALT

13.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst höhere Gewalt gemäß Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs alle externen Ursachen, ob vorhersehbar oder nicht, die außerhalb der Kontrolle von Van Straaten liegen und Van Straaten daran hindern, seine Verpflichtungen zu erfüllen oder die Erfüllung der Vereinbarung so unzumutbar erschweren und/oder unverhältnismäßig kostspielig machen, dass eine Erfüllung der Vereinbarung von Van Straaten nicht vernünftigerweise erwartet werden kann. Streiks im Unternehmen von Van Straaten oder von Dritten sind in dieser Definition immer eingeschlossen, ebenso wie extreme Wetterbedingungen, Maschinenbruch, Maschinenfehlfunktionen, Unterbrechungen bei der Energielieferung und die Tatsache, dass Van Straaten eine Lieferung, die es für seine eigene Lieferung benötigt, nicht erhält, nicht rechtzeitig oder nicht korrekt erhält. Van Straaten ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn die Umstände, die die (weitere) Erfüllung der Vereinbarung verhindern, nach dem Zeitpunkt eintreten, zu dem Van Straaten seine Verpflichtungen erfüllt haben sollte.

13.2 Van Straaten kann seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung für die Dauer der höheren Gewalt aussetzen. Sollte die Dauer der höheren Gewalt zwei Monate überschreiten, sind sowohl Van Straaten als auch die andere Partei berechtigt, die Vereinbarung zu kündigen, ohne zur Entschädigung der Schäden/Kosten der anderen Partei verpflichtet zu sein.

Article 14 ZAHLUNG

14.1 Van Straaten legt die Zahlungsbedingungen fest. Van Straaten kann vor Beginn der Vertragserfüllung eine Anzahlung verlangen.

14.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind alle Zahlungen, die von der anderen Partei zu leisten sind, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum an Van Straaten zu leisten. Der Wertstellungstag auf dem Bankauszug bestimmt das Zahlungsdatum.

14.3 Sollte die andere Partei Einwände gegen die erhaltenen Rechnungen haben, muss die andere Partei diese Einwände Van Straaten schriftlich spätestens 8 Tage nach dem Rechnungsdatum mitteilen. Andernfalls gilt die Rechnung als korrekt.

14.4 Die andere Partei ist niemals berechtigt, ihre Verpflichtungen gegenüber Van Straaten auszusetzen und/oder einen Betrag mit ihrer eigenen Forderung an Van Straaten zu verrechnen.

14.5 Sollte die andere Partei die Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist begleichen, gerät die andere Partei automatisch in Verzug. Im Falle eines Verzugs schuldet die andere Partei einen vertraglichen Zins von 1% pro Monat oder pro Teilmonat des geschuldeten Betrags, sofern der gesetzliche (gewerbliche) Zinssatz höher ist, in diesem Fall gilt der gesetzliche (gewerbliche) Zinssatz.

14.6 Alle Kosten, sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Kosten, die Van Straaten zur Durchsetzung ihrer Rechte entstehen, gehen zu Lasten der anderen Partei. Die außergerichtlichen Kosten werden mit 15% des betreffenden Betrags festgesetzt, wobei ein Mindestbetrag von 200 € zuzüglich Mehrwertsteuer gilt.

14.7 Sollte Van Straaten aufgrund der Tatsache, dass die andere Partei die Zahlung ablehnt, auf irgendeine Weise Schaden erleiden oder Kosten verursachen, haftet die andere Partei für diesen Schaden.

14.8 Von der anderen Partei geleistete Zahlungen werden zuerst zur Begleichung der Kosten, dann der fällig gewordenen Zinsen und schließlich des Hauptbetrags verwendet und zuerst auf die ältesten offenen Beträge angerechnet, bevor sie auf neu fällige Beträge angerechnet werden.

14.9 Sollte Van Straaten dies für erforderlich halten und immer dann, wenn die andere Partei mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug ist, ist Van Straaten berechtigt, von der vereinbarten Zahlungsvereinbarung abzuweichen und nach Abschluss des Vertrags eine Vorauszahlung oder eine Sicherheit für die Zahlungsverpflichtungen der anderen Partei zu verlangen. Die andere Partei hat dieser Aufforderung von Van Straaten unverzüglich nachzukommen.

14.10 Sollte der Vertrag mit mehr als einer anderen Partei abgeschlossen werden, haften alle anderen Parteien gesamtschuldnerisch für die aus dem Vertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen.

Article 15 ANGST VOR NICHTERFÜLLUNG

15.1 Sollten Umstände, die Van Straaten nach Abschluss des Vertrags zur Kenntnis gebracht wurden, Van Straaten begründeten Anlass zur Befürchtung geben, dass die andere Partei ihre Verpflichtungen nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, beispielsweise im Falle eines Konkurses oder einer Zahlungseinstellung oder wenn ein Antrag auf eine dieser Maßnahmen vorliegt oder wenn ein Beschluss über die Beendigung oder Fusion der anderen Partei getroffen wurde oder wenn eine vorläufige oder vorläufig vollstreckbare Sicherung an einen Teil des Vermögens der anderen Partei angebracht ist oder angebracht wird oder wenn die andere Partei ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber Van Straaten nicht nachkommt, werden alle Zahlungsverpflichtungen, die die andere Partei gegenüber Van Straaten hat, sofort fällig und zahlbar. In einem solchen Fall ist Van Straaten berechtigt, sofortige Zahlung der fälligen Beträge oder Sicherheit für die fälligen Beträge zu verlangen.

15.2 In diesem Fall ist Van Straaten berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen, die es gegenüber der anderen Partei hat, bis zur Zahlung und/oder ausreichenden Sicherheit für alle Zahlungsverpflichtungen auszusetzen. Sollte Van Straaten von diesem Recht Gebrauch machen, ist es in keiner Weise verpflichtet, der anderen Partei Schadensersatz zu leisten oder Kosten zu erstatten, die sich aus dieser Entscheidung ergeben.

15.3 Die andere Partei haftet für alle Schäden, die Van Straaten infolgedessen entsteht.

Artikel 16 BEENDIGUNG

16.1 Alle zwischen Van Straaten und der anderen Vertragspartei geschlossenen Vereinbarungen können vorzeitig und sofort oder durch eine einzige schriftliche Benachrichtigung beendet werden, ohne dass Van Straaten verpflichtet ist, irgendwelche (finanziellen) Schäden zu zahlen und unter Beibehaltung aller Rechte von Van Straaten, in einem der folgenden Fälle:

a. wenn die andere Vertragspartei für bankrott erklärt wird oder Zahlungsaufschub gewährt wird;

b. wenn ein Antrag auf Insolvenz gegen die andere Vertragspartei gestellt wird oder ein Antrag auf Zahlungsaufschub gestellt wird;

c. wenn die andere Vertragspartei ihren Gläubigern einen freiwilligen Vergleich anbietet;

d. wenn das Unternehmen der anderen Vertragspartei seinen Geschäftsbetrieb einstellt oder Gefahr läuft, seinen Geschäftsbetrieb einzustellen;

e. wenn Umstände, die Van Straaten nach Abschluss des Vertrags bekannt werden, Van Straaten berechtigten Grund zur Befürchtung geben, dass die andere Vertragspartei ihre Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllen kann und/oder wenn Van Straaten feststellt, dass die Einziehung der aktuellen oder zukünftigen Forderungen nicht gesichert werden kann;

f. wenn die andere Vertragspartei einer oder mehreren ihrer Verpflichtungen gemäß dem Vertrag zwischen Van Straaten und der anderen Vertragspartei oder einer ihrer gesetzlichen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt und sich daher im Verzug befindet; oder

g. wenn Verzögerungen auf Seiten der anderen Vertragspartei dazu führen, dass Van Straaten die Erfüllung des Vertrags unter den ursprünglichen Bedingungen nicht mehr vernünftigerweise erwartet werden kann;

h. wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder wenn andere Umstände eintreten, die eine unveränderte Fortsetzung des Vertrags auf Seiten von Van Straaten unzumutbar machen.

16.2 Im Falle einer Beendigung des Vertrags aus welchem Grund auch immer werden alle Forderungen, die Van Straaten gegenüber der anderen Vertragspartei hat, sofort fällig und zahlbar, und Van Straaten hat Anspruch auf Zahlung für alle durchgeführten Tätigkeiten und angefallenen Kosten.

16.3 Sollte die Beendigung gemäß den Bestimmungen von Artikel 16.1 der anderen Vertragspartei zuzurechnen sein, hat Van Straaten Anspruch auf Schadensersatz für den darauf folgenden Schaden.

Artikel 17 HAFTUNG VON VAN STRAATEN

17.1 Sollte Van Straaten gegenüber dem Kunden für Schäden haftbar sein, die im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen oder aufgrund eines unrechtmäßigen Handelns oder aus einem anderen Grund, so ist diese Haftung auf einen insgesamt gemäß dieser Bestimmung geregelten Betrag beschränkt:

a. Van Straaten haftet niemals für Schäden, die aus der Verwendung falscher Informationen/Dateien entstehen, die von oder im Auftrag der anderen Vertragspartei zur Verfügung gestellt werden;

b. Van Straaten haftet niemals für entgangenen Gewinn, entgangenes Einkommen, entgangenen Umsatz, entgangene Einsparungen oder Verluste aufgrund von Betriebsunterbrechungen oder anderen Unterbrechungen.

c. Die Haftung von Van Straaten gegenüber der anderen Vertragspartei ist jederzeit auf den Betrag beschränkt, der durch die Haftpflichtversicherung von Van Straaten in einem bestimmten Fall abgedeckt ist;

d. Falls die Haftpflichtversicherung von Van Straaten aus irgendeinem Grund nicht zahlt, ist die Haftung von Van Straaten auf den Nettowert der Rechnung für die Waren und/oder Dienstleistungen beschränkt, die im Zusammenhang mit den Ereignissen stehen, die den Schaden verursacht haben. Oder, wenn das Ereignis sich auf mehr als eine Rechnung bezieht, auf den Nettowert der letzten Rechnung dieser Rechnungsreihe, die von Van Straaten an die andere Vertragspartei vor dem Ereignis, das den Schaden verursacht hat, gesendet wurde. Oder, wenn eine Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen nicht ursächlich für die Ereignisse ist, die den Schaden verursacht haben, oder wenn keine Rechnung gesendet wurde, auf den Nettowert der letzten Rechnung, die vor dem Ereignis an die andere Vertragspartei von Van Straaten gesendet wurde;

e. Falls die Haftpflichtversicherung von Van Straaten aus irgendeinem Grund nicht zahlt, ist die Gesamthaftung von Van Straaten gegenüber der anderen Vertragspartei für eine verspätete und/oder fehlerhafte Erfüllung oder aus einem anderen Grund - unabhängig von der Anzahl der Ereignisse, die den Schaden verursachen - immer auf den Nettobetrag der letzten Rechnung beschränkt, die von Van Straaten vor dem Ereignis an die andere Vertragspartei gesendet wurde;

17.2 Die oben genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Van Straaten und/oder seinen Managern.

17.3 Alle Untergebenen von Van Straaten können in allen Angelegenheiten gegenüber der anderen Vertragspartei und allen Dritten gleichermaßen auf die oben genannten Bestimmungen zurückgreifen.

17.4 Schäden, für die Van Straaten haftbar gemacht werden kann, müssen dem Unternehmen unverzüglich schriftlich gemeldet werden, jedoch immer innerhalb von 8 Tagen nach dem Auftreten des Schadens, unter dem Risiko, dass ein solcher Anspruch verfällt. Diese Frist gilt nicht, wenn Van Straaten plausible Gründe darlegen kann, dass der Schaden aus berechtigten Gründen nicht früher gemeldet werden konnte.

17.5 Ein Haftungsanspruch gegenüber Van Straaten erlischt innerhalb von 12 Monaten, nachdem die andere Vertragspartei von dem Ereignis Kenntnis erlangt hat, aus dem der Schaden entsteht oder vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie von diesem Ereignis Kenntnis hatte.

Artikel 18 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

18.1 Die andere Vertragspartei haftet für alle Schäden, Verluste, Kosten und Ausgaben, die Van Straaten oder einer dritten Partei entstehen können, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Versäumnis der anderen Vertragspartei bei der Erfüllung des Vertrags ergeben, unabhängig davon, ob der Schaden von der anderen Vertragspartei, ihren Mitarbeitern oder einer anderen (juristischen) Person oder Sache verursacht wurde, für die die andere Vertragspartei gesetzlich haftbar ist.

18.2 Die andere Vertragspartei stellt Van Straaten vollständig von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich auf Schäden, Verluste, Kosten und Ausgaben beziehen, die Dritte aufgrund eines Versäumnisses der anderen Vertragspartei bei der Erfüllung eines Vertrags erleiden, ausdrücklich nicht beschränkt auf Ansprüche gemäß Artikel 6:185 in Verbindung mit 6:190 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie die in diesen Artikeln genannte Selbstbeteiligung, sowie Ansprüche aus Verletzung von geistigem Eigentum in Verbindung mit den gelieferten Gegenständen.

18.3 Sollte Van Straaten von Dritten in dieser Hinsicht in Anspruch genommen werden, ist die andere Vertragspartei verpflichtet, Van Straaten sowohl in rechtlichen als auch in anderen Verfahren zu unterstützen und alles zu tun, was in einer solchen Situation von ihr erwartet werden kann.

18.4 Die andere Vertragspartei wird eine angemessene Versicherung abschließen, um das oben genannte Leistungsrisiko abzudecken. Die andere Vertragspartei ist verpflichtet, auf Anforderung von Van Straaten unverzüglich den Nachweis über die Erfüllung dieser Verpflichtung vorzulegen. Die andere Vertragspartei trägt stets die Kosten einer etwaigen Selbstbeteiligung. Sollte die andere Vertragspartei Versicherungsschutz für ihre Haftung gegenüber Van Straaten in Anspruch nehmen können, muss die andere Vertragspartei sicherstellen, dass die Versicherungsleistungen direkt an Van Straaten geleistet werden. Eine Versicherungsleistung an Van Straaten aufgrund einer von der anderen Vertragspartei abgeschlossenen Versicherungsvereinbarung beeinträchtigt nicht das Recht von Van Straaten, Schadensersatz von der anderen Vertragspartei zu fordern, soweit dieser die Versicherungsleistung übersteigt.

18.5 Die andere Vertragspartei ist immer verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um den Schaden zu begrenzen.

18.6 Sollte die andere Vertragspartei keine angemessenen Maßnahmen ergreifen, ist Van Straaten berechtigt, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist, diese Maßnahmen selbst zu ergreifen. Alle hieraus entstehenden Kosten und Schäden auf Seiten von Van Straaten und Dritten gehen vollständig zu Lasten und Risiko der anderen Vertragspartei.

Artikel 19 GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE, ZWISCHENERZEUGNISSE, PRODUKTIONSMITTEL

19.1 Die andere Vertragspartei garantiert gegenüber Van Straaten, dass die Erfüllung des Vertrags keine Rechte an geistigem Eigentum verletzt, die von einer dritten Partei gehalten werden.

19.2 Alle geistigen Eigentumsrechte, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Marken, Urheberrechte, Design- und Datenbankrechte, die aus der Erfüllung des Vertrags stammen oder zu diesem Zweck verwendet wurden und/oder in den Waren oder einer Beratung enthalten waren, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Analysen, Umfragen, Produkten, Produktionsprozessen, Anwendungen, Entwürfen, Zeichnungen, Erfindungen, Modellen, Techniken, Werken, Verfahren, Ergebnissen, Kreationen, Präsentationen, Computerprogrammen, Know-how, Datensammlungen und anderem Wissen, liegen ausschließlich bei Van Straaten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

19.3 Die andere Vertragspartei respektiert jederzeit vollständig alle von Van Straaten gehaltenen geistigen Eigentumsrechte.

19.4 Der anderen Vertragspartei ist es nicht gestattet, dieses geistige Eigentum der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder das geistige Eigentum in irgendeiner Weise zu reproduzieren, zu nutzen, zu vermarkten, zu liefern, in irgendeiner Weise zu verkaufen oder das geistige Eigentum in anderer Weise als zur Verwendung der gelieferten Waren gemäß ihrem Zweck zu registrieren.

19.5 Alle von Van Straaten im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags hergestellten Gegenstände, wie Produktionsmittel, Zwischenprodukte und Hilfsmaterialien, mit Ausnahme der Waren, bleiben das ausschließliche Eigentum von Van Straaten, auch wenn die andere Vertragspartei eine Vergütung für deren Herstellung gezahlt hat. Van Straaten ist nicht verpflichtet, diese Gegenstände an die andere Vertragspartei zu liefern oder aufzubewahren.

19.6 Sollte die andere Vertragspartei verlangen, dass Van Straaten den Vertrag mit Hilfe von oder durch Verarbeitung von Produktionsmitteln, Zwischenprodukten oder Hilfsmaterialien, die von der anderen Vertragspartei bereitgestellt werden, durchführt, geschieht dies vollständig auf das Risiko der anderen Vertragspartei. Etwaige daraus resultierende Konsequenzen stellen niemals ein Versagen von Van Straaten dar.

Artikel 20 - ANWENDBARES RECHT UND BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

20.1 Alle rechtlichen Beziehungen, an denen Van Straaten beteiligt ist, unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht, auch wenn die Erfüllung der Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfolgt oder wenn eine Partei des Rechtsverhältnisses im Ausland ansässig ist. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) von 1980 wird ausdrücklich ausgeschlossen.

20.2 Das Gericht in Noord-Holland, Ort Haarlem, Niederlande, hat ausschließliche Zuständigkeit für die Entscheidung aller Streitigkeiten, sofern nicht durch zwingendes Recht etwas anderes vorgesehen ist. Dies beeinträchtigt jedoch nicht das Recht von Van Straaten, einen Streitfall dem Gericht vorzulegen, das gemäß dem Gesetz zuständig ist.

20.3 Nur die niederländische Version dieser Bedingungen hat Vorrang. Abweichungen in einer Übersetzung werden durch den niederländischen Text außer Kraft gesetzt.

Artikel 21 - AUTHENTISCHE VERSION

Nur die niederländische Version dieser Bedingungen hat Vorrang. Abweichungen in einer Übersetzung werden durch den niederländischen Text außer Kraft gesetzt.
Harrald Vissers
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